Warnhinweise

 

 

Allgemeine  Anwendungs- und Warnhinweise zu Projektionsfolien
in der Fassung vom 1. Jänner 2016

  1. Legefalten und Verpackung:
    Projektionsfolien werden - soferne nicht gesondert angeboten - grundsätzlich gelegt verpackt und versandt. Nach dem Öffnen und allseitigem Ausspannen der Projektionsfolien vergehen die Legefalten in der Regel vollständig. Soweit dies technisch möglich ist, können Projektionsfolien - gegen Aufpreis für Verpackung und Transport - auch gerollt versandt werden. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit der Faltenfreiheit beziehungsweise der vollständigen Faltenerholung. Der Erholungsprozess ist abhängig von Raumtemperatur, Montagespannung und Zeit. Ein sichtbares Verbleiben von Legefalten stellt jedenfalls keine Wertminderung der Projektionsfolie dar.

  2. Bestimmungsgemäße Verwendung von Projektionsfolien:
    Projektionsfolien sind je nach Type für den Einsatz für Auflicht- bzw. Rücklichtprojektion bei Video-, Dia- oder Filmprojektionen üblichen Lichteinfallswinkeln optimiert. Eine glatte und plane Oberfläche wird erst durch ein allseitiges und gleichmäßiges Verspannen der Projektionsfolien erreicht. Wellenbildungen und Verzug stellen keine Wertminderung dar wenn die Projektionsfolie an einer oder mehreren Seiten nicht gleichmäßig gespannt wird. Einsatz unter Streif- oder Seitenlicht: eine allseitige und gleichmäßige Spannung ist jedenfalls notwendig. Ein sichtbares Verbleiben von Legefalten, Nähten und verspannungs- bzw. montagebedingten Wellen stellt keine Wertminderung der Projektionsfolie dar.

  3. Beurteilung von Farbabweichungen und Helligkeitsunterschieden:
    Projektionsfolien werden in großtechnischen Anlagen der PVC-Industrie hergestellt und unterliegen strengen Qualitätskontrollen. Dennoch weist auch diese Industrie Toleranzen auf. Diese sind sehr gering und können vielfach unter normalen Lichtverhältnissen nicht bemerkt werden. Selten werden diese Abweichungen unter bestimmten Anwendungsbedingungen sichtbar. Beachten Sie, dass Farbabweichungen, die erst sichtbar werden, wenn der der halben Leuchtdichte entsprechende Betrachtungswinkel überschritten wird, jedenfalls technisch bedingt sind und keine Wertminderung darstellen.

  4. Einsatz in Rollbildwänden:
    Alle Projektionsfolien können von Tüchler in Rollbildwänden als Superflat-Ausführung gefertigt werden. Bitte fordern Sie ein Angebot an. Der Einbau der Projektionsfolien durch Dritte in Rollbildwänden erfolgt auf eigenes Risiko. Inbesondere bei der Verwendung von verschweissten Projektionsfolien ohne Superflat-Ausführung in Rollbildwänden ist die Bildung von Wellen, Falten und dauerhafter Schädigung der Folie zu erwarten. Tüchler ist diesbezüglich frei von jeden Haftungs- und oder Schadenersatzansprüchen.

  5. Dimensionsstabilität + Toleranzen:
    Projektionsfolien bestehen aus einem thermoplastischen Material. Das Material verändert daher Dehnungsverhalten, Weichheit und Längenmaß mit Änderungen der Raumtemperatur. Alle Maße unterliegen daher einer Toleranz von +-2% bei 22°C Raumtemperatur.

  6. Einsatz im Winter und kalten Regionen:
    Es ist darauf zu achten, dass Projektionsfolien während des Transportes stark abkühlen können. Die Projektionsfolien sind in diesem Fall vor dem Öffnen mindestens 24 Stunden bei Raumtemperatur von > 21°C bei allseitig geöffneter Verpackung zu lagern. Bei Kälte ist die Projektionsfolie steif und kann bereits durch mäßig scharfe Kanten Schnitte oder irreversible Eindrücke und Weissbrüche erleiden.

  7. Lebensdauer von Projektionsfolien:
    Bei richtiger Verwendung und Lagerung bei Raumtemperatur werden Sie ihre Projektionsfolie viele Jahre lang einsetzen können. Projektionsfolien enthalten Weichmacher, die während der Zeit austreten. Nach einigen Jahren können daher Erscheinungen wie Farbveränderungen, Vergilbung, Brüchigkeit und verminderte Reißfestigkeit oder ölig erscheinende Flecken an der Oberfläche auftreten. Diese Erscheinungen stellen keine gewährleistungsrelevanten Mängel dar, sondern sind gewöhnliche, materialbedingte Alterungserscheinungen.

  8. Ausschluß von DIN und anderen Lichtbildnormen:
    Die Projektionsfolie wurde für den Einsatz in Theater, Oper, Event, Messe, Tour und ähnliche Einsätze optimiert und zeichnet sich daher durch deren typbedingte Farbe, Projektionsverhalten, Robustheit und Brennverhalten aus. Die Folie wurde nicht für den Einsatz in Kinos oder kinoähnlichen Einsätzen entwickelt. Jegliche Beurteilung nach für Projektionsflächen einschlägigen Normen, insbesondere DIN, sowie darauf begründete Mängelanzeigen sind daher ausgeschlossen, soferne diese im Einzelfall nicht in Schriftform vertraglich vereinbart wurden.

 


Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu schwer brennbaren Baumwollstoffen
in der Fassung vom 1. Jänner 2014

Soferne nicht ausdrücklich anders angeführt, sind als schwer brennbar ausgewiesene Baumwollstoffe semipermanent schwer brennbar ausgerüstet. Dies bedeutet, die schwerbrennbaren Eigenschaften bleiben bestehen, solange das Material nicht stark gewässert oder gewaschen wird. Nach starker Wässerung oder Wäsche erlischt daher der Flammschutz!

Bei fachgerechter Chemisch-Reinigung ohne Detagiermittel und geringem Wasseranteil kann der Flammschutz bestehen bleiben. Tests nach Chemisch-Reinigungen sind zwingend nötig!

 


Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu Materialien aus Trevira CS und Polyester FR Fasern
in der Fassung vom 1. Jänner 2014

  • Materialien aus Trevira CS und Polyester FR können entsprechend den Pflegekennzeichen gewaschen werden, ohne die schwerbrennbaren Eigenschaften zu verlieren.
  • Durch Einsatz von faseraffinen Pflegemitteln wie Weichspülern (Silan) kann das Material die schwerbrennbaren Eigenschaften verlieren!
  • Durch Verschmutzung oder das Aufbringen von Fremdstoffen (z.B. Bemalung, Bedruckung etc) kann das Material die schwerbrennbaren Eigenschaften verlieren!
  • Lassen Sie daher die schwerbrennbaren Eigenschaften regelmäßig von Sachkundigen überprüfen.

 


Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu Samten
in der Fassung vom 1. Jänner 2014

  1. Verpackung und Warenübernahme von Bühnensamten als Meterware:
    Alle als Meterware gelieferte Bühnensamte werden sorgfältig und hängend in Transportkartons verpackt. Die Transportkartons werden grundsätzlich liegend und verzurrt auf Paletten versandt.
    ACHTUNG: Der Käufer muss bei Warenübernahme darauf achten, dass alle Transportkartons liegend und verzurrt angeliefert werden! Ist dies nicht der Fall, muss er dies sofort auf den Speditionspapieren vermerken. Bei loser Ankunft der Transportkartons ist es wahrscheinlich, dass die Kartons während des Transportes stehend transportiert oder gelagert wurden. Dies führt zu einer irreversiblen Schädigung des Bühnensamtes. Deutliches Zeichen sind zebrartige / zieharmonika-artige Falten und Druckstellen, die sich wiederholend bogenförmig an einer oder beiden Kanten ablaufen.
    Dies sind eindeutige Transportschäden, die der Spediteur/Transporteur zu tragen hat. Der Käufer kann diese jedoch nur dann geltend machen, 
    wenn er die lose Ankunft der Kartons sofort bei Warenübernahme auf den Speditionspapieren vermerkt oder die Annahme gänzlich verweigert. Eine Schädigung kann auch dann eingetreten sein, wenn keine äußerlich erkennbaren Schäden am Karton vorhanden sind! Im Weiteren gilt Punkt 10. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tüchler Bühnen- & Textiltechnik GmbH unverändert.
  2. Farbgenauigkeit und Reflexionsstreifen
    Trotz aller färberischen Sorgfalt sind geringfügige Farbtonabweichungen technisch bedingt nicht vollständig vermeidbar. Dies gilt auch innerhalb ein und derselben Färbepartie. Leichte Farbabweichungen, inbesondere solche, die bei Verarbeitung des Samtes zu Vorhängen mit Falten nicht oder kaum erkennbar wären, stellen keine Wertminderung des Bühnensamtes dar.
    Der Winkel des Flors kann im Rollenverlauf unterschiedlich sein. Dies ist durch die Aufwicklung des Bühnensamtes technisch bedingt und führt zu einer unterschiedlichen Reflexion des einfallenden Lichts. Dadurch kann der Eindruck eines Farbablaufes (=langsame aber stetige Änderung des Farbtones in einer Rolle) entstehen, der real nicht existiert. Dies stellt keine Wertminderung dar.
    Bühnensamte, die gelagert werden. unterliegen ab dem Zeitpunkt des Verpackungsprozesses einem materialbedingten Relaxationsprozess. Dieser führt zu Mikrobewegungen. Nachdem sich Bühnensamt aufgrund der als Widerhaken wirkenden Florrichtung auf der Rolle in nur eine Richtung bewegen kann, entstehen unrunde Rollen. Diese unrunden Rollen zeigen regelmäßig eine klar erkennbare Kante, die den Eindruck erweckt, der Bühnensamt wäre unregelmäßig gewickelt. In dieser Kante ist der Winkel des Flors regelmäßig stark unterschiedlich zum rund verbliebenen Teil der Samtrolle. Dadurch werden regelmäßig stark sichtbare aber reversible Reflexionstreifen verursacht. Diese Reflexionsstreifen stellen keine Wertminderung dar.
    Der Flor richtet sich abhängig vom vorhandenen Raumklima nach einiger Zeit auf. Erst dann sind die Gleichmäßigkeit und die Fülle des Samtes wieder vollkommen hergestellt. Dieser Vorgang kann oft wochenlang dauern. Sollten trotz längerer Erholungszeit noch Reflexionsstreifen oder reflexionsbedingte Farbabläufe vorhanden sein, kann man durch leichtes Bedampfen und sanftes Bürsten in Richtung des Flors den Vorgang der Florerholung verkürzen bzw. unterstützen. Beachten Sie: in stark beheizten Räumen kann dieser Vorgang durch das Fehlen von Luftfeuchtigkeit noch verlängert werden.
  3. Konfektion von Samt
    Der Flor von Vorhangsamten ist in Längsrichtung gerichtet. Es kann daher entweder mit dem Flor „nach oben“ oder „nach unten“ gerichtet konfektioniert werden. Ist die Florrichtung vom Kunden nicht ausdrücklich angegeben, fertigt Tüchler Vorhänge mit der Florrichtung „nach oben“. Dies gibt der Farbe bei horizontalem Blickwinkel ein farbtiefes Erscheinungsbild. Allenfalls vorhandene Druckstellen oder Reflexionsstreifen sind so optisch weniger wirksam.
    Wird der Samt auf Kundenwunsch oder durch den Kunden selbst mit der Florrichtung nach unten konfektioniert, trägt der Kunde das Risiko einer deutlicheren Sichtbarkeit von Reflexionsstreifen und Druckstellen.
    Fertig konfektionierte Samtvorhänge benötigen nach dem Aufhängen Zeit, um sich zu erholen. Der Flor richtet sich abhängig vom vorhandenen Raumklima erst nach einiger Zeit auf. Erst dann sind Glanz und die Fülle des Samtes wieder vollkommen hergestellt. Dieser Vorgang kann wochenlang dauern und stellt keine Wertminderung dar. Sollten trotz längerer Erholungsphase noch Druckstellen vorhanden sein, kann man durch leichtes Bedampfen und sanftes Bürsten in Richtung des Flors den Vorgang der Florerholung verkürzen bzw. unterstützen. Beachten Sie: in stark beheizten Räumen kann dieser Vorgang durch das Fehlen von Luftfeuchtigkeit noch verlängert werden.
    Das Erscheinungsbild und der Farbton des Samtes können je nach Höhe des Vorhanges und Blickwinkel des Betrachters durch die unterschiedlichen Lichtreflexionen changieren.
  4. Lichtechtheit
    Samte von Tüchler werden unter hohem Standard auch in Bezug auf die Lichtechtheit gefärbt. Es ist jedoch zu beachten, dass kein Gewebe absolut lichtecht ist. Alle Färbungen und Fasern werden durch Sonnenlicht geschädigt. Insbesondere bei Einfall von Sonnenlicht sollten Bühnensamte deshalb hinterfüttert werden. Wird eine Hinterfütterung vom Kunden nicht beauftragt oder selbst angefertigt, ist Tüchler frei von allen daraus folgenden Schadenersatz-, Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen.
  5. Lichtdurchlässigkeit!
    Samt ist in der Regel kein vollkommener Verdunkelungsstoff. Bei Tageslicht oder künstlicher Hinterleuchtung erkennbare sogenannte „Nadelstiche“ sind kleinere webtechnische Unregelmäßigkeiten, durch die Licht scheinen kann. Diese Unregelmäßigkeiten sind konstruktionsbedingt und stellen keine Wertminderung des Bühnensamtes dar.

 

 


Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu Kettenzügen

  • Beachten Sie die nationalen und regionalen Vorschriften im Zusammenhang mit dem jeweiligen Einsatzzweck, die selbst zwischen EU-Mitgliedsstaaten stark von einander abweichen. TÜCHLER stellt vor dem Kauf auf Anforderung gerne alle technische Daten zur Verfügung. Es obliegt dem Käufer vor dem Kauf die behördlichen Anforderungen zu klären. Reklamationen, die sich auf die Nichterfüllung behördlicher Auflagen beziehen sind - soferne deren Erfüllung nicht im Einzelfall in einem gesonderten Vertrag schriftlich vereinbart wurden - ausgeschlossen.
  • Beachten Sie im Kletterbetrieb: Nutzlast=Nennlast - Eigengewicht inkl. Kette.

 

 


Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu Schutzbelag Pallas

  • Schutzbelag Pallas wurde speziell für die schnelle Verlegung und Wiederaufnahme entwickelt und ist genau auf diesen Einsatzbereich abgestimmt.
  • Bodenbelag Pallas ist ein Hallenschutzbelag. Er schützt den Hallenboden vor Verschmutzung und Nässe (z.B. abfallende Zigarettenasche oder verschüttete Getränke während der Veranstaltung in der Halle) und saugt die Sekrete in sich auf. Diese Schutzfunktion beinhaltet einen irreversiblen Verschleiß der Platinen und verlängert somit die Lebensdauer Ihres Hallenbodens.
    Bitte beachten Sie die Belastbarkeit Ihres Bodens und stellen Sie keine schweren Gegenstände (z.B. Leitern oder Arbeitsbühnen) direkt und dauerhaft auf die Platinen. Um eine Wölbung der Platinen bzw. das Heben der Kanten zu verhindern, ist jegliches Überfahren der Platinen mit Transportmitteln zu unterlassen.
  • Verschiedene Produktionspartien können Farbabweichungen aufweisen.
  • Die Platinen müssen mindestens 24 Stunden in dem Raum, in welchem sie verlegt werden, lagern. Werden Pallas Platinen in zu kaltem Zustand verlegt, könnten sie steif sein und eine so genannte „Restspannung“ behalten, was dazu führt, dass die Selbstliegeeigenschaft der Platinen eingeschränkt wird oder eventuell im Nachgang einer Schrumpfung unterliegen.
  • Auf ein Raumklima während der Verlegung der Platinen von ca. 50-70% relativer Luftfeuchtigkeit und ca. 18-25 °C Raumtemperatur ist zu achten. Starke Temperaturschwankungen sollten vermieden werden. Geeignet sind dauerhaft trockene, rissfreie, saubere, staub-, PVC-freie und wachsfreie, ebene Untergründe.
  • Auf der Rückseite der Platinen ist ein Richtungspfeil aufgebracht. Die Platinen sind so zu verlegen, dass die Pfeile der Rückenbeschichtung alle in eine Richtung zeigen.
    Werden mehrere Paletten ausgelegt, so sind diese nacheinander zu verlegen. Bei Nichtbeachtung kann bei unterschiedlichem Lichteinfall der Eindruck scheinbarer Farbtonunterschiede entstehen.
  • Unsere Platinen zeichnen sich durch sehr gute Selbstliegeeigenschaften und geringes Rutschverhalten aus. Um einen optimalen Halt der Platinen gewährleisten zu können, ist eine Fixierung der Randbereiche mittels geeigneter Fixierhilfen (z.B. Gaffertape) einzusetzen. Doppelseitige Klebebänder beschädigen die Rückenbeschichtung!
  • Die Platinen sollten regelmäßig bzw. vor jeder Wiederaufnahme von losem Schmutz mittels Saugen befreit werden. Hierzu verwenden sie nur leistungsstarke Industriestaubsauger mit Bürstenaufsatz.
  • Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall eine Reinigung der gesamten Teppichfläche, um später optische Unterschiede zu vermeiden. Flecken sollten Sie wenn möglich sofort im frischen Zustand mit einem sauberen weißen und leicht angefeuchteten Baumwolllappen entfernen. Bei intensiven Flecken kann eine leichte Sprühextraktion angewendet werden.
  • Die Platinen sind nur in trockenem Zustand einzustapeln und kantengerade übereinander zu legen! Die Lagerung erfolgt zweckmäßigerweise entweder auf Paletten mit geschlossener Oberfläche oder auf dem von uns gelieferten Mattenwagen. Max. Tragkraft ca. 500 kg, das entspricht ca. 90 Platinen (180 m²). Beachten Sie die maximale Belastbarkeit Ihres Bodens! Bei zu hoher Belastung durch den beladenen Wagen besteht die Gefahr der Zerstörung des Bodens!
  • Bei der Lagerung der Platinen ist die max. Höhe von 1,1 m nicht zu überschritten. Die Platinen sind dabei exakt zu stapeln, so dass die Paarung Nutzschicht/ Nutzschicht und Latex/Latex abwechselnd übereinander liegen.
  • Auf Grund der vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten und Einsatzorte übernehmen wir für außerhalb unseres Einflusses liegenden Reinigungs-, Lagerungs- und Verarbeitungsbedingungen keine Gewährleistung für das Verarbeitungsergebnis.

 

 


Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zur Verwendung, Lagerung und Verlegung von Tanz- und Bodenbelägen
in der Fassung vom 1. Jänner 2014

  1. TÜCHLER Tanz- und Bodenbeläge sind für den Einsatz in der Veranstaltungbranche, auf Bühnen, in Theatern, Opern, Events und ähnlichen Verwendungsarten entwickelt. Beachten Sie angegeben Ratings und Verwendunghinweise! Qualitätsbeurteilungen sind daher nur mit Bezug auf die produktspezifisch angeführte Funktion möglich. TÜCHLER-Tanz- und Bodenbeläge sind nicht für den Heim- oder Projekteinsatz entwickelt. Jegliche Beurteilung nach für Bodenbeläge oder Teppiche einschlägigen Normen, insbesondere DIN, sowie darauf begründete Mängelanzeigen sind daher ausgeschlossen, soferne diese im Einzelfall nicht in Schriftform vertraglich vereinbart wurden.
  2. Glatte, rutschige Stellen auf Tanzbelägen stellen eine Unfallgefahr dar.
    Diese enstehen vorzugsweise durch
    • das Zusammenwirken von Hautfetten und Schweiss, sowie Polieren durch die Betanzung
    • die Verwendung von Glanzreinigern und Wischwachsen
    • Polieren im Zuge der Bodenreinigung

      Reinigen Sie daher Ihren Boden regelmäßig und ausschließlich mit dafür geeigneten Produkten, wie den TÜCHLER Reinigern, Antistat und Bison.
      Verwenden Sie niemals Glanz- oder Poliermittel!
      Prüfen Sie Ihre Böden vor Betanzung auf glatte oder rutschige Stellen und beseitigen Sie diese durch fachgerechte Reinigung.
      Sollte nach mehrjährigem Gebrauch die notwendigen Reibungswerte des Tanzbelages nicht mehr erreicht werden, dann hat Ihr Boden den technischen Lebenszyklus erreicht und muss getauscht werden.
  3. Lagern Sie Ihren Bodenbelag gerollt, senkrecht stehend oder gerollt auf Rohren hängend am besten auf TÜCHLER-Tanzbelagtransportwagen. Bei horizontaler Lagerung von Rollen im Stapel verwenden Sie lastverteilende Lagen wie z.B. Styroporstreifen. Stapeln Sie nie mehr als 4 Reihen (dh. maximal 3 Lagen auf der untersten, ConfiDance und Consor 20m-Rollen 3Reihen, dh max 2 Lagen auf der untersten) übereinander, da dann die Kerne deformieren und starke Druckstellen entstehen können. Die Tanzbeläge können bei korrekter horizontaler Lagerung quer zur Längsrichtung verlaufende Drucklinien zeigen, die keine Einschränkung für die Betanzbarkeit verursachen und daher keine Wertminderung darstellen.
    Wenn Sie Bodenläge in Kartons verpackt erhalten, stapeln Sie niemals mehr als 3 Kartons übereinander, dh.maximal 2 Kartons auf den untersten.
  4. Temperaturen: Tanz- und Bühnenbeläge bestehen aus thermoplastischem PVC. Vor jedem Ausrollen ist auf eine Rollenkerntemperatur von nicht unter 18°C (Broadway, ColorXHochglanz: min. 22°C) zu achten. Die Verwendung bei geringerer Rollenkerntemperatur kann zu Steifigkeit und Wellenbildung führen.
    Bei arktischen Temperaturen besteht Bruchgefahr. Bei direkter Sonneneinstrahlung sind dauerhafte Schäden und stark erhöhte Reibungswerte möglich.
  5. Verlegeanleitung für die portable (mobile) Verwendung
    Die portable Verlegungsart ist typisch für Bühnen, Theater, Opern aber auch temporäre Event-, Spiel- und Probestätten, wobei dieser temporäre Einsatz oft auch Jahre dauern kann. Es werden dabei die Belagsbahnen lose aufgerollt, Kante an Kante gestoßen und mit einem Klebeband an der Oberseit verklebt. Beachten Sie, dass diese Verlegungsart nicht normgerecht im Sinne von allgemeinen Bodenverlegenormen ist. Mängelrügen, die auf auf einschlägige Bodenverlegungsnormen begründen, sind daher ausgeschlossen. Beachten Sie bei Anwendung dieser Verlegungsart insbesondere, dass die Klebebänder Verschleiss unterliegen und regelmäßig getauscht werden müssen, der Boden verrutschen kann, bei defektem Klebeband bei Naßreinigung Wasser an die Unterseite des Tanzbelages gelangen kann, Wellenbildung nicht ausgeschlossen ist. Die Verwendung von Bodenreinigungsmaschinen kann zur Unfällen und zur Zerstörung des Belages führen.
  6. Verlegeanleitung für die semipermanente Verwendung
    Die semipermanente Verlegungsart ist typisch für temporäre Event-, Spiel- und Probestätten bei denen an der Oberfläche kein Klebeband sichbar sein soll, wobei dieser temporäre Einsatz oft auch Jahre dauern kann. Es werden dabei die Belagsbahnen lose aufgerollt, Kante an Kante gestoßen und mit einem Doppelklebeband an der Unterseite verklebt. Beachten Sie, dass diese Verlegungsart nicht normgerecht im Sinne von allgemeinen Bodenverlegenormen ist. Mängelrügen, die auf auf einschlägige Bodenverlegungsnormen begründen sind daher ausgeschlossen. Beachten Sie bei Anwendung dieser Verlegungsart insbesondere, dass die Klebebänder am Unterboden Spuren hinterlassen können, der Bodenbelag Wellen bilden kann, die durch Öffnen und Wiederverkleben beseitigt werden müssen, Wasser an die Unterseite des Tanzbelages gelangen kann. Die Verwendung von Bodenreinigungsmaschinen kann zur Unfällen und zur Zerstörung des Belages führen.
  7. Verlegeanleitung für die permanente Verwendung
    Die permanente Verlegungsart muss entsprechend allgemeinen Bodenverlegenormen von Fachkräften ausgeführt werden.
    Beachten Sie den oben angeführten Hinweis, ob Ihr Bodenbelag für diese Art der Verlegung geeignet ist.

Anforderungen an den Unterboden:

Der Unterboden muss trocken, perfekt glatt und frei von Rissen sowie nicht haftenden Materialien, sich ablösenden Schichten, Antihaftchemikalien sowie staubfrei sein. Im Fall von Betonunterböden darf die Feuchtigkeit 2,5%, im Fall von Estrich 0,5% nicht übersteigen. Die entsprechenden Bodendaten vor der Verlegung sind zu prüfen. Eventuell ist eine Vorbehandlung mit Primer erforderlich.

Verkleben:

Tanzbelag vor Ort aufrollen und 24 Stunden bei min. 20°C akklimatisieren lassen. Nachdem sich der Boden relaxiert hat, mit +5cm Überlänge auf jeder Seite zuschneiden.
Die Bodenbahnen bis zur Hälfte zurückschlagen und den Kleber mit einer Zahnspachtel auf den Unterboden auftragen. Die Bahnen von der Mitte an blasenfrei in das Kleberbett drücken und fest anpressen. Wir empfehlen als Klebstoff Thomsit K 188E von Henkel. Bitte beachten Sie auch die Verarbeitungshinweise dieses Klebers!
Beachten Sie, dass Tanzbeläge dünn und ungemustert sind und insbesondere im Streif-, Gegen-, oder Seitenlicht daher selbst geringste Unebenheiten an der Oberfläche sichtbar werden. Dies verursacht keine Einschränkung für die Betanzbarkeit und stellt daher keine Wertminderung dar.

Heißluftverschweissen – empfohlen für Tanzbeläge Consor, ConfiDance und Glitter 200:

Nach erfolgter Klebertrocknung (bitte Trocknungszeiten Ihres Klebers beachten) mit einer geeigneten Fräse die Stöße öffnen und diese reinigen und von Kleberrückständen befreien. Wir empfehlen ausschließlich die auf Tanzbelag Consor abgestimmten TÜCHLER®-Schweissschnüre zu verwenden. Die Heißluft auf min. 300°C einstellen. Vor dem endgültigen Verschweissen sind durch Probieren die richtigen Einstellungen auf Ihrer Maschine bezüglich Temperatur und Geschwindigkeit zu ermitteln.
Nach dem Abkühlen der Schweissnaht erfolgt die Entfernung des Schweissschnurüberstandes in zwei Schritten. Zunächst nur etwa die Hälfte der Schnur mit einem geeigneten Messer bzw. Hobel entfernen. Erst nach dem vollständigen Abkühlen den Rest auf Bodenniveau plan abhobeln. Beachten Sie, dass die Farben der Schweissschnüre nicht mit den Farben der Böden identisch sind.

Kaltverschweissen – empfohlen für Tanzbeläge Drosselmeyer + Event:

Es können alle geeigneten handelsüblichen Chemikalien verwendet werden. Es müssen Vortests durchgeführt werden.

Pflege:

Die Pflege kann entweder manuell oder mit einer Einbürstenmaschine erfolgen. Grosse Feuchtigkeitsrückstände wie Lacken absaugen bzw. trockenreiben.

 

 


Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zum Thema "Sprinklertauglichkeit"
in der Fassung vom 1. Jänner 2014

Die Beurteilung "sprinklertauglich" erfolgt durch Tüchler nach Tests des ÖTI oder abgeleitet aus Tests unseres Unternehmens, die der Prüfanordnung der VdS nachempfunden durchgeführt wurden aus denen sich ergibt, dass weder eine wesentliche Veränderung der Wasserverteilung, noch eine wesentliche Verzögerung des Wasserdurchtritts verursacht wird.

Beachten Sie für den Einsatz des Materials unter Feuerlöschanlagen (Sprinklersystemen):

  • Es sind weder EN, DIN, ÖN noch andere Normen bekannt, die hinsichtlich der Beurteilung der Sprinklertauglichkeit der Materialen international anerkannte Geltung hätten.
  • Die Guatchten des ÖTI (Institut für Ökologie, Technik und Innovation und akkreditiertes Prüfinstitut für EN-Brandprüfung) bewerten Gewebe dann als sprinklertauglich, wenn diese einen Luftwiderstand sowie ein Wasserrückhaltevermögen aufweisen, die gegen Null gehen.
  • für Deutschland können Anforderungen aus dem Versicherungswesen (VDS) bestehen. Diese sind aber nicht für jede Spielstätte oder Messe gefordert und haben außerhalb Deutschlands keine gesetzliche Grundlage.
  • Erkundigen Sie sich daher vor dem Einsatz nach den lokalen Vorschriften!
  • Lassen Sie das Material vor dem Einsatz von den lokalen Behörden für den jeweilgen Einsatz freigeben!
  • Reklamationen oder Schadenersatzansprüche, die durch die "Nichtbewilligung" von durch Tüchler als in welcher Art auch immer "sprinklertauglich" gekennzeichnete Materialen entstehen, sind ausgeschlossen.

 

 


Besondere Warnhinweise zu Flammschutzmitteln und deren Anwendung
in der Fassung vom 1. Jänner 2014

  1. Allgemeine Verarbeitungshinweise
    Beachten Sie vor der Verarbeitung Arbeitsvorschrift, Sicherheitsdatenblatt und Warnhinweise.
    Imprägnieren Sie immer nur vollständig getrocknete und saubere Materialien. Generell sollten Sie alle dem Sprühnebel ausgesetzten Materialien abdecken. Insbesondere Metalle, Stecker, elektrische und elektronische Geräte aber auch Holz, Stein und empfindliche Textilien und Tapeten können empfindlich auf Wässerung reagieren. Rückstände der Flammschutzchemikalien können zu Schäden wie Rost oder Verfärbungen führen und sind als Reklamationsgrund ausgeschlossen.
     
  2. Vortests durchführen!
    Es gibt Gewebe und Bodenbeläge vor allem aus Synthesefasern und Mischungen, die nach dem heutigen Stand der Technik nicht ausreichend flammhemmend ausgerüstet werden können! Vortests sind daher zwingend notwendig!
     
  3. Gesundheit und Arbeitssicherheit
    ECOGARD® Flammschutzmittel sind für Umwelt und Gesundheit harmlose Chemikalien. Aus Gründen der allgemeinen Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge beachten Sie bitte dennoch folgende Punkte: Von Kinder fernhalten; Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten; Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen; Sprühnebel nicht einatmen; Atemschutzmaske tragen; Schutzbrille tragen; Augenkontakt vermeiden - gegebenfalls mit viel Wasser spülen - bei Beschwerden Arzt aufsuchen; Bei Verschlucken Arzt aufsuchen; Nach Beendigung der Arbeit, Hände, Kleidung und Geräte gründlich mit Wasser reinigen; Korrosionsgefahr bei Eisen und Buntmetallen beachten (abdecken); Gebinde vor Entsorgung mit Wasser gründlich spülen; Beachten Sie das Sicherheitsdatenblatt!

  4. Hautverträglichkeit
    ECOGARD® Flammschutzprodukte sind allgemein gut hautverträglich. Allergische Reaktionen im Einzelfall sind jedoch nicht auszuschließen. Vermeiden Sie daher permanenten Hautkontakt mit dem Produkt oder mit flammgeschützten Material. Die Ausrüstung von Polstermöbeln wird demzufolge daher nicht empfohlen.

  5. Beachten Sie behördliche Auflagen!
    Beachten Sie die örtlichen behördlichen Auflagen. Der Käufer ist verantwortlich, sich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, welche Normen und Nachweise erfüllt werden müssen. In vielen Fällen verlangen Behördenvertreter den Nachweis der fachgerechten Imprägnierung durch ein Fachunternehmen wie z.B. Werksatteste. Tüchler oder ECOGARD®- Vertriebspartner bieten Ihnen diese Dienstleistungen an.

    Beachten Sie, dass es keine generellen Zulassungen von Flammschutzmitteln gibt. Alle Zertifikate dienen ausschließlich dazu, die prinzipielle Eignung eines Flammschutzproduktes für ein bestimmtes Material oder eine bestimmte Materialgruppe zu dokumentieren.
    Weder Zertfikate über Flammschutzmittel noch Werksatteste dürfen als Beleg oder Nachweis über eine normgerechte Erfüllung einer Schwerbrennbarkeitsklasse des imprägnierten Materials verwendet werden.
    Nachweise von schwer Brennbarkeitsklassen nach Normen sind nur nach den entsprechenden Brandlabortests des mit ECOGARD imprägnierten Materials von akkreditierten Prüfinstituten gegen Kostenersatz erhältlich. Das Risiko des Erreichens der geforderten Brandklassen trägt der Käufer.
     
  6. Feuerzeugtest
    Der Feuerzeugtest darf aus Gründen der persönlichen Sicherheit ausschließlich von eingewiesenen Personen über unbrennbaren Oberflächen in gut gelüfteten Räumen und ausschließlich an abgetrennten Materialmustern von cirka 10 x 20cm Seitenlänge durchgeführt werden. Beachten Sie, dass der Feuerzeugtest keinerlei Rückschlüsse über das Bestehen einer normgerechten Prüfung zulässt!
     
  7. Achtung nach Wässerung, Wäsche oder Chemischreinigung
    ECOGARD® Flammschutzmittel sind wasserlöslich. Wässerung oder Wäsche lösen ECOGARD ® und es muss zwingend nachbehandelt werden. Nach einer Chemischreinigung muss der Flammschutzeffekt überprüft werden.
     
  8. Wirkungsgrenzen von Flammschutzimprägnierungen
    Flammschutzprodukte schützen gegen durch Unfälle und Unachtsamkeit verursachte kleine Entstehungsbrände. Im Falle von Großbrand, Brandstiftung, Einsatz von Brandbeschleunigern wie zum Beispiel Benzin versagen schwer brennbar ausgerüstete Materialien und müssen der Brandlast zugezählt werden.
     
  9. Nebenerscheinungen und Haftungsausschluss
    ECOGARD® Produkte sind für häufig vorkommende Materialien konzipiert. Je nach Material kann es zu unerwünschten Nebenerscheinungen kommen wie: Beeinträchtigung von Echtheiten, wie z.B. Lichtechtheit, Reibechtheit etc., Farbtonumschläge, Reissfestigkeitsverminderung, Korrosionserscheinungen, Griffveränderungen, Maßänderungen, verändertes Anschmutzverhalten, Randbildung durch Wassertropfen, Allergische Reaktionen wie Hautreizungen, Abtropfen des Flammschutzmittels bei Synthesefasern insbesondere Acryl. Reklamationen sowie Schadenersatzforderungen, die auf vorgenannten oder ähnlichen Erscheinungen gründen, sind ausgeschlossen, unabhängig vom Zeitraum zwischen dem Eintritt der unerwünschten Erscheinung und dem der Imprägnierung.

  10. Flammschutzimprägnierungen durch TÜCHLER
    Nur im Falle der schriftlichen Gutheißung der zu imprägnierenden Gegenstände (Materialien) sowie der sich in unmittelbarer Nähe befindlichen sonstigen Gegenstände (Materialien) durch TÜCHLER, können von seiten des Käufers Gewährleistungsansprüche lt. AGB geltend gemacht werden. Ansonsten geht sowohl das Risiko von Farbänderungen, Maßänderungen und jeglichen sonstigen Änderungen, als auch die Erfüllung der entsprechenden Normen der vom Verkäufer imprägnierten sowie sich in unmittelbarer Nähe befindlichen sonstigen Gegenstände (Materialien) zu Lasten des Käufers.
    Die oben genannten Punkte gelten vollinhaltlich, insbesondere die Punkte 5 und 9.
    TÜCHLER stellt nach erfolgter Imprägnierung ein Werksattest über die Imprägnierungsarbeiten aus. Beachten Sie, dass dieses Attest kein Nachweis über die normgerechte Erfüllung einer Schwerbrennbarkeitsklasse des imprägnierten Materials ist. Die Anerkenntnis des Attests liegt im Ermessen der Behörde. Nachweise von schwer Brennbarkeitsklassen nach Normen sind nur nach den entsprechenden Brandlabortests des mit ECOGARD imprägnierten Materials von akkreditierten Prüfinstituten gegen Kostenersatz erhältlich. Das Risiko des Erreichens der geforderten Brandklassen trägt der Käufer ebenso wie die Kosten allfällig notwendiger weiterer Imprägnierungen und Folgeprüfungen.

 

 


Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu Klebebändern
in der Fassung vom 1. Jänner 2014

  • Beachten Sie, dass die Ratings aufgrund eines Vergleiches innerhalb unseres Produktsortiments beruhen.
  • Beachten Sie, dass alle Klebebänder, selbst bei bestem Rating, abhängig von der Oberfläche, Druck, mechanischer Beanspruchung und Anwendungsdauer Kleberückstände hinterlassen können.
  • Beachten Sie, dass Klebebänder bei Lagerung (>1-2 Jahr), abhängig von der Temperatur, altern und sich dadurch deren Eigenschaften - insbesondere Haftung und Rückstandsverhalten - verändern.
  • Beachten Sie insbesondere bei Natursteinböden, dass diese oft chemische Komponenten der Kleber in sich aufnehmen und dadurch nach dem Entfernen dunkel abgetönte Streifen im Stein entstehen können, die nicht oder nur nach langer Zeit vergehen.
  • Ziehen Sie alle Klebebänder stets gleichmäßig ab. Ruckartiges Abziehen führt zu erhöhtem Hinterlassen von Kleberückständen und begünstigt die Schädigung des Untergrunds durch Materialablösung. Beachten Sie dies insbesondere auf Holzböden, lackierten und beschichteten sowie anderen empfindlichen Oberflächen.
  • Testen Sie immer vor der Anwendung:
    • auf den jeweiligen Untergründen
    • entsprechend der geplanten Einsatzdauer einer Klebung
    • unter der geplanten mechanischen Belastung
    • unter dem geplanten mechanischen Druck
  • Soferne Kleberückstände und andere Ergebniss aufgrund der typischen Eigenschaften eines Klebebandes beruhren, sind Reklamtionen ausgeschlossen. Schadenersatzforderungen sind jedenfalls ausgeschlossen.
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